Schiedsamt Tönisvorst - Vorst

Diplom-Verwaltungswirt Udo Beine      

MEDIATOR - zertifiziert in Zivil- und Strafrecht

Wiemeshütte 16 in 47918 Tönisvorst - Vorst

Tel.: 02156 7758789  -  Mobil: 0172 7347933  -  Mail: schiedsamt-vorst@udobeine.de   info@mediator-udobeine.de  

Sprechzeiten: Täglich nach Vereinbarung  und  Mittwochs in der Zeit von  10:00 Uhr - 13:00 Uhr  und  15:00 Uhr - 20:00 Uhr

 

Aufsichtsbehörden über das Schiedsamt:

Amtsgericht Kempen
Hessenring 43
47906 Kempen

Postanschrift:

Amtsgericht Kempen
Postfach
47878 Kempen

Telefon: 02152  1490-0

Fax: 02152 1490-59

E-Mail: poststelle@ag-kempen.nrw.de              Internet: http://www.ag-kempen.nrw.de/

 

Landgericht Krefeld

Nordwall 131
47798 Krefeld

Postanschrift:
47792 Krefeld
oder
Postfach 10 10 64
47710 Krefeld

Telefon: 02151 847-0
Fax: 02151 847-683

E-Mail: poststelle@lg-krefeld.nrw.de         Internet: http://www.lg-krefeld.nrw.de/

Schiedsamtsadressen im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Kempen
Schiedspersonen als anerkannte Güte-/Schlichtungsstellen für strafrechtliche und nachbarrechtliche Streitigkeiten

Weitere Informationen

Aufzählung

Schiedsämter und anerkannte Gütestellen in Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster

Landesweite Suche nach Schlichtungseinrichtungen im Justizportal

 

 

 
Aufzählung SCHLICHTEN IST IMMER BESSER ALS RICHTEN
Aufzählung IN MEINER mediativen KANZLEI ERHALTEN SIE:
Aufzählung - Beratung
Aufzählung - Verhandlungsführung
Aufzählung - Prozessbegleitung
Aufzählung - Streitschlichtung
Aufzählung - Beistandschaften

 

Was ist Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktparteien selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, bei der alle Seiten gewinnen. Hier werden Sie von mir, dem Mediator, unterstützt.

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Als Mediator setze ich mich für die Interessen aller Konfliktpartner ein - nur so ist gewährleistet, dass alle Parteien ihre Interessen ausgewogen und allgemeinverbindlich und mit gegenseitiger Akzeptanz in einem Vertrag/Vergleich berücksichtigen können.

•Der Vertrag/Vergleich kann eine tragfähige Grundlage auch in einem anhängigen Gerichtsverfahren sein..

Mediation ist i. d. R. deutlich kostengünstiger und schneller als Gerichtsverfahren. Zudem vermag sie - anders als ein richterliches Urteil - die Interessen der Konfliktparteien stärker in den Vordergrund zu stellen.  

Sie sollte viel häufiger genutzt werden! 

Mein Mediations-Angebot betrifft z.B:

Aufzählung

Mediation in Konflikten zwischen Unternehmen

Aufzählung

Mediation in arbeitsrechtlichen Konflikten

Aufzählung

Mediation bei Baumaßnahmen

Aufzählung

Mediation in Mietsachen

Aufzählung

Mediation bei Erbschaftsauseinandersetzungen

Aufzählung

Mediation bei Nachbarschaftsstreitigkeiten

Bei meinen Mediationen arbeite ich bei Bedarf auch mit anderen Partnern zusammen, die das wünschenswerte Fachwissen als Hintergrund in die Verhandlung mit einbringen können.

Zur Durchführung einer Mediation beauftragen Sie mich mittels einer Mediationsvereinbarung, die sie sich hier im pdf-Format herunterladen können: 

 

 Mediationsvereinbarung

Wie das Schiedsamt Ihnen helfen kann

Papierkrieg findet nicht statt. Hier sind Sie immer  Gewinner - denn SCHLICHTEN IST STETS  BESSER ALS RICHTEN !!!

• Außer-/ vorgerichtliche Streitschlichtung

• Erwirken eines auf 30 Jahre vollstreckbaren Vergleiches

• kostengünstiges und schnelles Verfahren

In Nordrhein-Westfalen gelten die Bestimmungen über die obligatorische Streitschlichtung.

Seit dem 1. Oktober 2000 gilt, dass in bestimmten Fällen eine Klage überhaupt erst zulässig ist, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt worden ist; deshalb:

OBLIGATORISCHE vorgerichtliche Streitschlichtung

 

Strafrecht

 

·          Hausfriedensbruch

·          Beleidigung

·          Verletzung des Briefgeheimnisses

·          Leichte und fahrlässige Körperverletzung

·          Bedrohung

·          Sachbeschädigung

 

Zivilrecht

·          Alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten  (nicht obligatorisch)

·          Alle nachbarrechtlichen Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkungen aus einem Gewerbebetrieb

·          Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind

·          Verfahren nach dem 3. Abschnitt des Gleichbehandlungsgesetzes

 

 

Das Verfahren - die Verhandlung

Entwicklung von zukunftsorientierten Lösungen, die für alle Beteiligten akzeptabel

und vorteilhaft sind

 

Einleitungs- und Informationsphase

Es geht um die verständliche und transparente Vermittlung von Informationen und Inhalten, die Bearbeitung konkreter Sachfragen und die Suche nach praktikablen Lösungen

 

Interessenphase

 Im Fokus stehen die subjektiven Sichtweisen der Menschen, ihre Interessen und Bedürfnisse sowie die Beziehungen zwischen den Beteiligten

 

Problemlösungs- und Einigungsphase

Wir ermöglichen Kooperation durch gemeinsam vereinbarte Ziele, eine effiziente Gesprächsführung und einen konstruktiven Kommunikationsprozess.

 

Die Kosten im Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

 

Die Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung beträgt lediglich 10 Euro.

Kommt es zu einem Vergleich, beträgt die Gesamtgebühr 25 Euro.

In Einzelfällen kann sie, das ist abhängig vom Aufwand, bis zu 40 Euro betragen. Hinzu kommen eventuelle Auslagen der Schiedsperson, wie etwa Portokosten.

 

Insgesamt überschreiten die Kosten eines Schlichtungsverfahrens in der Regel den Betrag von EUR 70,00 nicht.

 

Die Kosten im Mediationsverfahren und ggfls anschließender Beurkundung im Schiedsamt

 

Die Gebühr für eine Mediation beträgt pro Partei und Stunde              EUR 75,00   (In der Regel sind zwei Stunden zu berechnen) zuzüglich eventuell anfallender Fahrkosten in Höhe von EUR 0,40  je gefahrene km.

Inklusive sind alle Aufwendungen für die Vertragsausgestaltung im Mediationsverfahren, also keine weiteren Aufwendungen wie etwa im Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt.

Wenn der Vertrag anschließend als Grundlage eines vor dem Schiedsamt zu fertigen Vergleichs dienen soll, fallen zur Beurkundung vor dem Schiedsamt weitere Kosten an, und zwar:

EUR  25,00  (Gebühr für den Vergleich)

EUR  bis zu 20,00  (Aufwendungen nach Kostenordnung für Ausfertigungen etc)

 

 

Schiedsämter und anerkannte Gütestellen in Nordrhein-Westfalen

Landesweite Suche nach Schlichtungseinrichtungen im Justizportal

Außergerichtliche Streitschlichtung kann durch anerkannte Gütestellen erfolgen. Gemäß § 44 Absatz 1 JustG NRW sind die Schiedsämter anerkannte Gütestellen.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
 

Weitere Informationen

Aufzählung

Schiedsämter und anerkannte Gütestellen in Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster

Landesweite Suche nach Schlichtungseinrichtungen im Justizportal

Prozesskostenrechner  nach RVG

Die Hilfe zur Berechnung der Anwaltskosten und Gerichtskosten eines Zivilprozesses

http://www.prozesskostenrechner.de/

 

 

 

Mein Service für Sie

Formulare und Merkblätter

Nützliche Formulare und Merkblätter der Landesregierung

Mustervollmacht für den Vorsorgefall, Grundbuchanträge, Merkblätter zum Insolvenzverfahren und verschiedene weitere Formulare und Merkblätter zu den Bereichen Betreuung, Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Justizministeriums

 

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Broschürenservice der Landesregierung Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster
Bürger- und Servicecenter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Broschüren, Berechnungshilfen, Streitwertkatalog zum downloaden stehen bereit.
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Formulare und Merkblätter des Justizministeriums externer Link, öffnet neues Browserfenster
Mustervollmacht für den Vorsorgefall, Grundbuchanträge, Anträge in Zivilsachen
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Zeugenhinweise externer Link, öffnet neues Browserfenster
Der Aussage eines Zeugen kommt vor Gericht eine wichtige Aufgabe zu. Lesen mehr über Rechte und Pflichten eines Zeugen.

 

 

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen im Internet

Bürgerfreundliche Justiz: Wir sind mit Recht für Sie da!

Alle für Sie wichtigen Informationen rund um die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit ihren nahezu 40.000 Justizangehörigen in 280 Justizeinrichtungen auf einen Blick.

 

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Antworten auf Ihre Fragen über Lebenslagen mit kleinen Videofilmen. Alles was Recht ist vom Erbrecht bis zur Mieterhöhung, vom Verbraucherschutz bis zum Nachbarrecht. Außerdem: ein kleines ABC des Rechts sowie Formulare und Mustervollmachten.
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Mit Recht in die Zukunft: Ausbildung in der Justiz. Alle Ausbildungsberufe auf einen Blick. Hier erhalten Sie auch Infos zu allen übrigen Berufsbildern in der Justiz sowie mögliche Stellenangebote der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Zugang zu den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten. Bis zu Gerichtsvollziehern, Schiedspersonen sowie allgemein beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer in der Justiz Nordrhein-Westfalen.
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Die Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen mit über 70.000 richtungsweisenden Entscheidungen aller Gerichtsbarkeiten und aller Instanzen des Landes im Volltext. Zudem stehen Ihnen hier die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder, die Justizverwaltungsvorschriften und das Justizministerialblatt zur Verfügung.
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Was Sie wissen sollten: Von Arbeitsgericht bis Vorsorgevollmacht und Zwangsvollstreckung. Online kostenlos bestellen oder downloaden.
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Register- und Grundbucheinsicht, Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerungstermine, Mahnverfahren, elektronischer Rechtsverkehr, Justiz-Auktion und Knastladen. Hier erhalten Sie Zugang zu allen Online-Verfahren und Veröffentlichungen der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen; jeweils mit detaillierten Informationen.

 

 

Und noch ein kleiner Service

Finanzierungsrechner Hauskauf -Finanzierung für Hauskauf online berechnen

Mit dem Finanzierungsrechner der Firma ANSAHL www.ansahl.com  zur Hausbau/Hauskauf-Finanzierung können Sie in wenigen Minuten Ihren monatlichen Finanzierungsbedarf sowie die Finanzierbarkeit von Hausbau, Hauskauf oder Ihrer Umschuldung ermitteln.

 

 

 

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